AGB

HANSEATIC SKILLED CLUB (Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 01.01.2022)

Der Hanseatic Skilled Club ist eine Dienstleistungsgesellschaft und bietet seinen Vertragspartnern (auch „Mitglieder“ genannt) im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses (auch „Mitgliedschaft“ genannt) eine konkrete Plattform für geschäftliche und soziale Kontakte. Der Hanseatic Skilled Club wird seinen Mitgliedern durch Kooperationen mit Mitgliedern und/oder Dritten versuchen, beim Bezug von Waren und/oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Sonderkonditionen zu ermöglichen. Der Hanseatic Skilled Club steht für Zusammenhalt und ein Business-Network, wonach die Mitglieder des Hanseatic Skilled Club untereinander Geschäfte abwickeln und gemeinsame Events erleben. Der Hanseatic Skilled Club und dessen Mitglieder verstehen sich aber auch als Förderer wohltätiger Zwecke und sind aktive Unterstützer von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen.

§1 Mitgliedschaft

Das Angebot des Hanseatic Skilled Club richtet sich ausschließlich an volljährige Personen. Eine Mitgliedschaft erfolgt aufgrund einer Bewerbung oder einer Einladung. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar (Ausnahmefälle regelt ausschließlich die Geschäftsführung). Die letzte Entscheidung zur Aufnahme oder Übertragbarkeit einer Mitgliedschaft trifft die Geschäftsleitung des Hanseatic Skilled Clubs.

§2 Mitgliedsbeitrag
Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Der monatliche Beitrag wird zum 01. eines Monats vom Konto des jeweiligen Mitglieds abgebucht. Das Mitglied ist verpflichtet, für die Bezahlung eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sollte es bei der Abbuchung zu einer Rücklastschrift kommen, ist das Mitglied verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten.

Sofern das Mitglied den Beitrag für das ganze Jahr im Voraus entrichtet, kann der Mitgliedsbeitrag auch überwiesen werden. Der jährliche Beitrag beträgt derzeit 1.659,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Der monatliche Beitrag beträgt derzeit 155,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Der Hanseatic Skilled Club ist berechtigt den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Sofern der Beitrag erhöht wird, ist das Mitglied berechtigt, unabhängig von der Restlaufzeit des Vertrags die Mitgliedschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Neben dem vorgenannten Mitgliedsbeitrag verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Förderbeitrags an den Kitz4Kids e.V. Näheres hierzu regelt der § 5 dieser AGB.

§3 Formen, Laufzeit und Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags zwischen dem Hanseatic Skilled Club und dem Mitglied und wird zunächst für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Die Mitglieder sowie der Hanseatic Skilled Club können die Mitgliedschaft mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung ist schriftlich vorzunehmen. Wird die Mitgliedschaft nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sie sich automatisch um 1 Jahr. Die Geschäftsführung des Hanseatic Skilled Club ist berechtigt, Mitgliedschaften fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen.

§4 Rechte und Pflichten des HANSEATIC SKILLED CLUB

Der Hanseatic Skilled Club stellt die von dem jeweiligen Mitglied übermittelten Daten und Informationen, die in dem unterschriebenen Mitgliedsvertrag/-antrag angegeben werden, den anderen Mitgliedern des Hanseatic Skilled Clubs zur Verfügung, soweit dies nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

Ausschließlich die beteiligten Mitglieder sind für die Inhalte der Kommunikation gegenüber anderen Mitgliedern verantwortlich. Führt die Kommunikation  zwischen den Mitgliedern zu Vertragsabschlüssen jedweder Art, so ist der Hanseatic Skilled Club hieran nicht beteiligt und daher für die Inhalte, Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen nicht verantwortlich.

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die vom Hanseatic Skilled Club angebotenen Leistungen und Inhalte dürfen ohne schriftliche Zustimmung durch den Hanseatic Skilled Club ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung des Hanseatic Skilled Clubs. Die Mitglieder verpflichten sich, die Daten zu ihrer Person wahrheitsgemäß zu erteilen. Adressänderungen sind der Hanseatic Skilled Club-Geschäftsführung umgehend mitzuteilen. Die Mitglieder sind damit einverstanden, dass ihre Daten auf der Hanseatic Skilled Club Homepage im Internet für andere Mitglieder bereitgestellt werden. Die Weitergabe von Informationen an Dritte, die nur für die Hanseatic Skilled Club Mitglieder zugängig sind, wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Hanseatic Skilled Club-Geschäftsführung gestattet. Verstößt ein Mitglied gegen seine Pflichten, behält sich der Hanseatic Skilled Club Schadenersatzansprüche vor. 

Jedes Mitglied ist zur Teilnahme an den monatlichen Clubmeetings verpflichtet (erster Donnerstag im Kalendermonat). Teilnahmen an weiteren Events, wozu gesondert eingeladen wird, sind freiwillig.

Im Zuge der Einladung in Form des Newsletters, steht das Mitglied in der Pflicht bis 5 Werktage vor dem Event eine Zu- oder Absage zu tätigen. Falls ein Mitglied keine Zusage oder Absage getätigt hat und trotzdem erscheint, gilt die Gästeliste. Der Zugang kann verwehrt werden oder das Mitglied wird von gastronomischen Leistungen ausgeschlossen. Hat ein Mitglied eine Zusage getätigt und erscheint nicht auf dem Event, wird der anfallende Selbstkostenbetrag (oder der in der jeweiligen Ankündigung genannte Kostenbeitrag) dem nicht erscheinenden Mitglied in Rechnung gestellt. Für die Bezahlung dieses Betrags hat das Mitglied eine Einzugsermächtigung zu erteilen. 

Wird durch ein Mitglied die Teilnahme an einem Event per Mail, telefonisch oder sonstigen Kommunikationskanälen gebucht, so ist diese Bestellung verbindlich und der hierfür beworbene Kostenbeitrag zu zahlen. Über die Buchung erhält das Mitglied eine Buchungsbestätigung.

Der Weiterverkauf von Karten/Tickets für Veranstaltungen/Events, die der Hanseatic Skilled Club oder eines seiner Mitglieder anbietet, ist mit Ausnahme an Mitglieder selbst ausgeschlossen. Die Zuwiderhandlung stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft dar.

Um die 3. Säule des Clubs in Form des gemeinnützigen Vereins Kitz4Kids e.V. gemeinschaftlich zu unterstützen, wird eine Pflichtmitgliedschaft mit jedem Mitglied des Hanseatic Skilled Club vereinbart, die mit Unterschrift des Mitgliedsantrags in Kraft tritt. Der monatliche Förderbeitrag beträgt mindestens € 10,00. Die Mitgliedschaft wird über den Kitz4Kids e.V. vereinbart und mit ihm geschlossen. Mitglieder willigen in die Weitergabe ihrer persönlichen Daten an den Vorstand von Kitz4Kids e.V. ein.

§6 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschluss

Der Hanseatic Skilled Club, dessen Angestellte sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern der Hanseatic Skilled Club für Veranstaltungen Dritter lediglich in deren Auftrag handelt, übernimmt der Hanseatic Skilled Club keine Haftung im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Dritten. Der Hanseatic Skilled Club haftet nicht für eine temporäre Beeinträchtigung oder Nichtverfügbarkeit der Homepage. Der Hanseatic Skilled Club übernimmt keine Haftung für den Wahrheitsgehalt der ihm übermittelten Angaben des jeweiligen Mitgliedes. Insbesondere hat sich jedes Mitglied von der Identität anderer Mitglieder selbst zu überzeugen.

§7 Datenschutz

Der Hanseatic Skilled Club versichert die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Mit der Registrierung erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten gespeichert und den anderen Mitgliedern übermittelt werden dürfen. Der Hanseatic Skilled Club versichert, die Daten des Mitglieds nicht an Dritte, die nicht Mitglieder sind, weiter zu geben (ausgenommen sind registrierte Gäste des Hanseatic Skilled Club). Ausgenommen hiervon ist die Inanspruchnahme von Leistungen, bei denen das Mitglied seinen Namen durch den Hanseatic Skilled Club im Rahmen von Veranstaltungen/Events auf Gästelisten, Einlasskarten o.ä. setzen lässt bzw. Buchungen vornimmt. Das Mitglied stimmt der Weitergabe seiner Daten, insbesondere seines Namens zu vorgenannten Zwecken hiermit zu. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass der Hanseatic Skilled Club Ankündigungen und Einladungen an das Mitglied auf elektronischem Wege verschickt. Für den Fall, dass ein Mitglied Ankündigungen und Einladungen durch den Hanseatic Skilled Club nicht wünscht, kann das Einverständnis jederzeit schriftlich per Post an Hanseatic Skilled Club, Lederstraße 15b, 22525 Hamburg, widerrufen werden.

§8 Urheberrechtshinweis

Die Hanseatic Skilled Club Homepage und deren Inhalte sowie die Wort-/Bildmarke sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Verstoß hiergegen wird von Hanseatic Skilled Club zivilrechtlich verfolgt.

§9 Änderung der Geschäftsbedingungen

Im Falle einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden die Mitglieder hierüber benachrichtigt. Widerspricht das Mitglied der Änderung nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Geschäftsbedingungen.

§10 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Mündlichen Nebenabreden sind unwirksam.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke.

§12 Gerichtsstand und Rechtswahl

Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg.
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